Überblick über Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse
Abkürzungen:
SBF Binnen Motor: Sportbootführerschein für Binnengewässer nur unter Motor mit Maschinenleistung ab (11,3 KW) 15 PS, Fahrzeug kleiner 20 m.
SBF Binnen Segeln: Sportbootführerschein für Binnengewässer nur unter Segel.
SBF See: Sportbootführerschein für Seegewässer (3 Meilen Zone im Bereich der SeeSchStrO) unter Motor mit Maschinenleistung ab (11,3 KW) 15 PS, ohne Längenbegrenzung des Fahrzeuges. Der SBF See enthält keine Segelausbildung, trotzdem gilt er auch auch für Segelboote und ist Voraussetzung für alle weiterführenden Scheine.
SKS: Der Sportküstenschifferschein ist ein amtlich empfohlender Befähigungsnachweis. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Ein Seemeilennachweis von mindesten 300 sm ist ab Erlangung des SBF See erforderlich. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes.
SSS Der Sportseeschifferscheinist ein amtlicher empfohlener Schein, der von Personen erworben werden kann, die Inhaber eines Sportbootführerscheins-See sind. Der Schein gilt auf den küstennahen Seegewässern (Gewässern aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie für die gesamte Ost- und Nordsee, den Ärmelkanal, den Bristolkanal, die Irische und Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarze Meer). Der Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Ein Seemeinennachweis von mindestens 700 sm ab SKS bzw. von 1000 sm ab SBF -See- ist erforderlich. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes.
SHS: Der Sporthochseeschifferscheinist ein amtlicher empfohlener Schein, der von Inhabern des Sportseeschifferscheins mit erworben werden kann. Der Schein gilt in der weltweiten Fahrt und kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Es ist ein Nachweis zuerbringen, dass der Bewerber nach Erwerb des Sportseeschifferscheins mindestens 1.000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung, im Seebereich zurückgelegt hat und dabei als Wachführer eingesetzt war, und in einer theoretischen Prüfung seine Befähigung zum Führen einer Yacht mit der jeweiligen Antriebsart in der weltweiten Fahrt nachgewiesen hat. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes.
UBI UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Berechtigt zur Ausübung des Funkverkehrs im Binnenbereich und ist unbefristet gültig. Gilt nicht im Seefunkverkehr.
SRC Short Range Certificate Diese Zeugnis berechtigt zur eingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes beim Sprechseefunkdienst für UKW und GMDSS für UKW und ist unbefristet gültig. Anwendung: Nord- und Ostsee und Küstenmeere bis 30 Seemeilen. Gilt nicht im Binnenfunkverkehr.
LRC Diese Zeugnis berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei allen Sprech-Seefunkdiensten, einschließlich GMDSS auf nichtausrüstungspflichtigen Schiffen. Anwendung weltweit auf allen Meeren. Sendungen erfolgen in allen Wellenbereichen Ultrakurswelle (UKW), Grenzwelle (GW), Kurzwelle (KW) und Immarsat. das Zeugnis ist unbefristet gültig. Gilt nicht im Binnenfunkverkehr.